{"id":10,"date":"2011-07-06T19:43:05","date_gmt":"2011-07-06T17:43:05","guid":{"rendered":"http:\/\/ispas-ev.de\/wordpress\/?page_id=10"},"modified":"2021-02-06T15:11:33","modified_gmt":"2021-02-06T14:11:33","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/test.ispas-ev.de\/?page_id=10","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong style=\"font-size: 14px;\">\u00a7 1\u00a0 Name, Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Initiative St\u00e4dtepartnerschaften Sindelfingen e.V. (ISPAS) und hat seinen Sitz in Sindelfingen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7 <\/strong><strong style=\"font-size: 14px;\">2\u00a0 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Initiative St\u00e4dtepartnerschaften Sindelfingen will im Rahmen der von der Stadt Sindelfingen geschlossenen internationalen St\u00e4dtepartnerschaften einen Beitrag zur V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung leisten und sowohl den Partnerschaftsgedanken als auch den europ\u00e4ischen Gedanken in der Bev\u00f6lkerung vertiefen, in der \u00dcberzeugung, dass durch besseres Kennenlernen Vorurteile abgebaut und Toleranz und gegenseitige Achtung gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>(2) Die Initiative ist politisch und weltanschaulich ungebunden.<\/p>\n<p>(3) Die Initiative St\u00e4dtepartnerschaften Sindelfingen e.V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Gemeinn\u00fctzigkeitsverordnung vom 24.12.1953 (BGBL 1 I S.1592) und des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(4) Die Initiative ist selbstlos t\u00e4tig. Mittel der ISPAS d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Initiative. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Initiative fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 3\u00a0 Verwirklichung der Ziele <\/strong><\/p>\n<p>(1) Die ISPAS verwirklicht ihren Satzungsanspruch insbesondere durch Beratungen \u00fcber Grundsatzfragen der St\u00e4dtepartnerschaften, durch Abstimmung der Partnerschaftsprogramme sowie durch konkrete Unterst\u00fctzung der Partnerschaftsarbeit und der internationalen Begegnung von jungen Menschen bei Planung, Organisation und Durchf\u00fchrung.<\/p>\n<p>(2) Um die St\u00e4dtepartnerschaften in der Bev\u00f6lkerung auf eine m\u00f6glichst breite Basis zu stellen, unterst\u00fctzt ISPAS in erster Linie pers\u00f6nliche Begegnungen mit den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der Partnerst\u00e4dte.<\/p>\n<p>(3) Die ISPAS will ihre Ziele in Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Sindelfingen umsetzen. Grundlage daf\u00fcr sind die bestehenden Partnerschaftsvertr\u00e4ge und Verpflichtungen.<\/p>\n<p>(4) Dazu finden regelm\u00e4\u00dfige Besprechungen zwischen der ISPAS und der Stadtverwaltung statt. Die ISPAS entscheidet im Einzelfall, ob und wie eine Unterst\u00fctzung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>(5) Die ISPAS bietet allen Sindelfinger Gruppen und Vereinen an, geplante Aktivit\u00e4ten mit Gruppierungen in den Partnerst\u00e4dten zu koordinieren.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 4\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft \/ Beitrag<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein hat folgende Mitglieder:<\/p>\n<p>-ordentliche Mitglieder<br \/>\n-jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) <strong><br \/>\n<\/strong>-F\u00f6rdermitglieder<br \/>\n-Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>(2) Nur ordentliche Mitglieder haben ein Stimm- und Antragsrecht und k\u00f6nnen in Vereins\u00e4mter gew\u00e4hlt werden. Jugendliche Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern.<\/p>\n<p>(3) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person ab 14 Jahren werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(4) Die Initiative steht nat\u00fcrlichen und juristischen Personen als F\u00f6rdermitglieder offen.<\/p>\n<p>(5) Es wird ein j\u00e4hrlicher Mindestmitgliedsbeitrag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Ehrenvorsitzende sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<p>(6) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (Bei juristischen Personen mit deren Erl\u00f6schen).<\/p>\n<p>(7) Der Austritt eines Mitgliedes ist zum 31.12. des jeweiligen Jahres m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der\/dem Vorsitzenden.<\/p>\n<p>(8) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr 24 Monate im R\u00fcckstand bleibt, kann es durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 5\u00a0 Organe des Vereins sind <\/strong><\/p>\n<p>a) Die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) Der Vorstand<br \/>\nc) Der erweiterte Vorstand<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 6\u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Aus besonderem Anlass kann der Vorstand eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies tun, wenn ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich verlangt.<\/p>\n<p>(2) Zu einer Mitgliederversammlung wird schriftlich durch gew\u00f6hnlichen Brief oder elektronisch mit einer Frist von zwei Wochen eingeladen. Dieser Einladung ist eine Tagesordnung beizuf\u00fcgen. Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt den Vorstand, den erweiterten Vorstand und zwei Kassenpr\u00fcfer*innen.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung ernennt die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Vorstands.<\/p>\n<p>(5) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands geleitet.<\/p>\n<p>(6) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen &#8211; mit Ausnahme von Satzungs\u00e4nderungen und bei Aufl\u00f6sung des Vereins. Stimmenthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>(7) Wenn ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies w\u00fcnscht, muss schriftlich abgestimmt werden.<\/p>\n<p>(8) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzuhalten und aufzubewahren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0 Vorstand <\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus der \/ dem Vorsitzenden des Vereins, ihren \/ seinen zwei Stellvertreter*innen, der \/ dem Schatzmeister*in, der \/ dem Schriftf\u00fchrer*in und der \/ dem Pressewart*in.<\/p>\n<p>(2) Die\/der Vorsitzende vertritt die ISPAS im Sinne \u00a7 26 BGB nach au\u00dfen.<\/p>\n<p>(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 8\u00a0 Sprecher*innen f\u00fcr die Partnerstadt \/ Der erweiterte Vorstand <\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr jede Partnerstadt sowie f\u00fcr die Stadt Schaffhausen alle zwei Jahre eine Sprecherin\/einen Sprecher und deren Stellvertreter*in. Die Sprecher*innen werden im Verhinderungsfall von ihren Stellvertretern*innen vertreten.<\/p>\n<p>(2) Diese gew\u00e4hlten Vertreter*innen bilden gemeinsam mit dem Vorstand den erweiterten Vorstand der ISPAS.<\/p>\n<p>(3) Einmal im Monat findet eine Sitzung des erweiterten Vorstands statt. Sie ist f\u00fcr alle Mitglieder offen.<\/p>\n<p>(4) Mitglieder, die an einer bestimmten Partnerstadt oder einem bestimmten Aufgabenbereich besonders interessiert sind, k\u00f6nnen aus ihrer Mitte im Einverst\u00e4ndnis mit dem Vorstand einen Arbeitskreis bilden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7 <\/strong><strong style=\"font-size: 14px;\">9\u00a0 Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n<p>(1) Vorsitzende des Vereins k\u00f6nnen nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden der ISPAS mit Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ernannt werden, wenn sie sich um die Zwecke von ISPAS besonders verdient gemacht haben.<\/p>\n<p>(2) Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich um die Zwecke der ISPAS besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 10\u00a0 Datenschutz im Verein <\/strong><\/p>\n<p>1) Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.<\/p>\n<p>2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:<\/p>\n<p>-das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,<br \/>\n-das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,<br \/>\n-das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DS-GVO,<br \/>\n-das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,<br \/>\n-das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und<br \/>\n-das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.<\/p>\n<p>3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 <\/strong><strong style=\"font-size: 14px;\">11\u00a0 Aufl\u00f6sung, Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zur Aufl\u00f6sung der ISPAS bedarf es einer qualifizierten Mehrheit von drei Viertel der in einer Mitgliederversammlung abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung der ISPAS oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt Sindelfingen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, v\u00f6lkerverbindende Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 <\/strong><strong style=\"font-size: 14px;\">12\u00a0 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Der oder die Schatzmeister*in hat f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr einen Kassenbericht zu erstellen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 <\/strong><strong style=\"font-size: 14px;\">13\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer qualifizierten Mehrheit von drei Viertel der in einer Mitgliederversammlung abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Die urspr\u00fcngliche Satzung wurde von der Gr\u00fcndungsversammlung der Initiative St\u00e4dtepartnerschaften Sindelfingen am 14.11.1995 in Sindelfingen verabschiedet.<\/p>\n<p>Die \u00dcberarbeitung der urspr\u00fcnglichen Satzung des Vereins wurde in der nun vorliegenden Fassung von der virtuellen Mitgliederversammlung des Vereins Initiative St\u00e4dtepartnerschaften Sindelfingen e.V. im Umlaufverfahren zum <strong>15.08.2020 in Sindelfingen verabschiedet<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1\u00a0 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen Initiative St\u00e4dtepartnerschaften Sindelfingen e.V. 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